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Agroforst

Bäume auf den Acker!

Folgende Bundesländer fördern 2024 die Neuanlage von Agroforstsystemen:

Bayern –  KULAP, I84
Max. 1.566 €/ha für die Anlage von KUP, 
max. 4.138 €/ha für die Anlage von Sträuchern, 
max. 5.271 €/ha für die Anlage von Nutz-/Wertholz.
Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)

Mecklenburg-Vorpommern – Agroforst-Richtlinie
Max. 1.566 €/ha für die Anlage von KUP, 
max. 4.138 €/ha für die Anlage von Sträuchern, 
max. 5.271 €/ha für die Anlage von Nutz-/Wertholz. 
Richtlinie
Pressemitteilung

Niedersachsen – Richtlinie „Agroforstsysteme“
Einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 40 % der Ausgaben für die Einrichtung von Agroforstsystemen ausschließlich auf Ackerland (max. 20.000 EUR).
Die erste Antragsrunde endete bereits zum 31.01.2024, es ist jedoch eine 2. Antragsrunde in 2024 geplant!
Richtlinie

Sachsen – Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung
Zuschuss in Höhe von 40 % des förderfähigen Investitionsvolumens zur Anlage von Agroforstsystemen und Kurzumtriebsplantagen auf Ackerland.
Richtlinie

Der Begriff Agroforstsystem beschreibt den streifenförmigen Anbau von Gehölzen auf Acker- oder Grünland oder in Dauerkulturen. Die Bäume und Sträucher haben dabei neben ihrer Schutz- auch eine Nutzfunktion: Je nach Ausgestaltung liefern sie Wertholz, Brennholz und/oder Nahrungsmittel. Die Baumreihen können dazu beitragen, die Erträge auf den dazwischen liegenden Flächen zu stabilisieren oder in einigen Fällen sogar zu steigern. Insbesondere in trockenen und sehr strukturarmen, ausgeräumten Landschaften fallen die Effekte positiv aus. Weitere Vorteile sind die Verringerung von Erosion und Verdunstungsraten auf den dazwischenliegenden Nutzflächen, die Verringerung von Nährstoffeinträgen in Gewässer (bei Anlage der Baumreihen am Gewässerrand) und die Bereicherung von Biodiversität und Landschaftsbild.

Seit 2023 werden die Agroforstwirtschaft im Rahmen der GAP als landwirtschaftliche Tätigkeit und Agroforstsysteme als landwirtschaftliche Flächen anerkannt, es besteht für die gesamte Agroforstfläche incl. der Gehölzfläche Anspruch auf Direktzahlungen (ab 2023 sog. Einkommensgrundstützung, Förderung aus der 1. Säule).

Die Ökoregelung 3, die eine Förderung aus der ersten Säule für die "Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland" gewährt, also bestehende Agroforstsysteme unterstützt, soll 2024 von aktuell 60 auf 200 Euro/ha erhöht werden.
Link zur BMEL-Pressemitteilung

Quelle: TLL
Quelle: TLL
Jungpflanze Pappel auf Ackerkrume - Quelle: meryll-stock.adobe.com
Jungpflanze Pappel auf Ackerkrume - Quelle: meryll-stock.adobe.com