Agroforstsysteme
Agroforstsysteme
Der Begriff Agroforstsystem beschreibt den streifenförmigen Anbau von Gehölzen auf Acker- oder Grünland oder in Dauerkulturen. Die Bäume und Sträucher haben dabei neben ihrer Schutz- auch eine Nutzfunktion: Je nach Ausgestaltung liefern sie Wertholz, Brennholz und/oder Nahrungsmittel. Die Baumreihen können dazu beitragen, die Erträge auf den dazwischen liegenden Flächen zu stabilisieren oder in einigen Fällen sogar zu steigern. Insbesondere in trockenen und sehr strukturarmen, ausgeräumten Landschaften fallen die Effekte positiv aus. Weitere Vorteile sind die Verringerung von Erosion und Verdunstungsraten auf den dazwischenliegenden Nutzflächen, die Verringerung von Nährstoffeinträgen in Gewässer (bei Anlage der Baumreihen am Gewässerrand) und die Bereicherung von Biodiversität und Landschaftsbild.
Seit 2023 wird die Agroforstwirtschaft im Rahmen der GAP als landwirtschaftliche Tätigkeit und Agroforstsysteme als landwirtschaftliche Flächen anerkannt, es besteht für die gesamte Agroforstfläche incl. der Gehölzfläche Anspruch auf Direktzahlungen (ab 2023 sog. Einkommensgrundstützung, Förderung aus der 1. Säule).
Die Ökoregelung 3, die eine Förderung aus der ersten Säule für die "Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland" gewährt, also bestehende Agroforstsysteme unterstützt, soll 2024 von aktuell 60 auf 200 Euro/ha erhöht werden.
Link zur BMEL-Pressemitteilung
Auf Landesebene ist ab 2023 eine Investitionsförderung für die Neuanlage von Agroforstsystemen (Förderung aus der 2. Säule) möglich. Bislang bieten folgende Bundesländer diese Förderung an:
Bayern
In Bayern wird die Neuanlage von Agroforstsystemen über das KULAP gefördert. Die Zuwendung beträgt 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch
- bis zu 1.566 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Gehölzen für den Kurzumtrieb,
- bis zu 4.138 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Sträuchern,
- bis zu 5.271 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Baumarten, die in der Nahrungsmittel- oder Stamm-/Wertholzproduktion oder für beide Zwecke genutzt werden, einschließlich Sträuchern zur Unterpflanzung.
Link zum PDF der Maßnahmenübersicht KULAP ;
Link zur LfL-Broschüre "Agroforstsysteme in Bayern" vom März 2023 mit Informationen zur Förderung ab S. 15.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern können landwirtschaftliche Betriebe eine Förderung in Höhe von
- bis zu 1.566 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Gehölzen für den Kurzumtrieb,
- bis zu 4.138 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Sträuchern,
- bis zu 5.271 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Baumarten, die in der Nahrungsmittel- oder Stamm-/Wertholzproduktion oder für beide Zwecke genutzt werden, einschließlich Sträuchern zur Unterpflanzung,
erhalten.
Eine Förderung prüfen außerdem Brandenburg, Sachsen, Hessen und Thüringen. Zur Verfügung stehen wird diese aber höchstwahrscheinlich erst ab 2024.
2022 veröffentlichte die FNR im Auftrag des BMEL den Förderaufruf „Zukunftsfähige Landwirtschaft mit Agroforstsystemen - Modell- und Demonstrationsvorhaben“. Projektstart des Demonstrationsnetzwerkes und der weiteren MuD-Vorhaben soll noch im Laufe des Jahres 2023 sein.
Vortrag zur Berücksichtigung von Agroforst in der neuen GAP ab 2023 (Information: Link zum Beitrag auf youtube)
Weitere Vorträge aus der FNR-Online-Seminarreihe zu Agroforst vom November 2022