PflanzenFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Pflanzliche Wirkstoffe

In der Behandlung von Befindlichkeitsstörungen und Erkrankungen sowie deren Vorbeugung haben sich Naturheilmittel längst etabliert. Zwar greifen auch die Homöopathie und die Behandlung nach anthroposophischen Gesichtspunkten auf Arzneipflanzen zurück, die vorliegende Veröffentlichung beschränkt sich jedoch auf die Nutzung im Bereich der Phytotherapie. Tabelle 1 gibt eine Übersicht über auf dem Markt befindliche Arzneimittel, die Arzneipflanzenzubereitungen als Wirkstoffe enthalten.

Die Tabelle zeigt, dass eine Vielzahl der Arzneipflanzen wie beispielsweise Artischocke, Baldrian, Brennnessel, Enzian, Eukalyptus, Fenchel, Hopfen, Johanniskraut, Kamille, Melisse, Pfefferminze, Rosskastanie, Teufelskralle und Thymian ausschließlich oder schwerpunktmäßig zu Phytopharmaka verarbeitet werden, während andere Arzneipflanzen wie beispielsweise Arnika, Beinwell, Chinarindenbaum, Wilder Indigo, Lebensbaum, Löwenzahn, Ringelblume, Schöllkraut, Sonnenhut und Traubensilberkerze schwerpunktmäßig in Arzneimitteln der homöopathischen und anthroposophischen Therapierichtung Verwendung finden. Ginkgo, Echte Goldrute, Herzgespann, Passionsblume, Sägepalme und Weißdorn schließlich werden in den Arzneimitteln aller genannten Therapierichtungen in vergleichbarem Umfang eingesetzt.

Tabelle 1a: Zahl der die Arzneipflanzen enthaltenden Präparate* in Anlehnung an die Rote Liste ® (Stand Januar 2005)

Tabelle 1b: Zahl der die Arzneipflanzen enthaltenden Präparate* (Fortsetzung von Tabelle 1a)

Tabelle 1c: Zahl der die Arzneipflanzen enthaltenden Präparate* (Fortsetzung von Tabelle 1b)

Tabelle 1d: Zahl der die Arzneipflanzen enthaltenden Präparate* (Fortsetzung von Tabelle 1c)

* Die genannte Zahl entspricht der Zahl der gelisteten Präparate. Laut Zulassungsverfahren in Deutschland  besteht die Möglichkeit, dass zu einem Präparat mehrere Zulassungen auf dem Markt sind, die sich in Darreichungsform, Dosierung etc. unterscheiden. Entsprechend ist die Zahl der Zulassungen gleich oder größer als die Zahl der Präparate.

Wie alle Arzneimittel müssen auch Phytopharmaka den Anforderungen des Deutschen und Europäischen Arzneibuches genügen. Sie dürfen erst vermarktet werden, wenn sie ihre Qualität, Wirksamkeit und gesundheitliche Unbedenklichkeit bei der deutschen Zulassungsbehörde, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), nachgewiesen haben. Während für homöopathische und anthroposophische Präparate Ausnahmeregelungen bezüglich des Nachweises von Wirksamkeit und Unbedenklichkeit gelten, sind für Phytopharmaka alle drei Kriterien verbindlich. Ihre Wirksamkeit können sie mittels klinischer Studien oder unter Bezugnahme auf veröffentlichte Fachliteratur belegen. Dazu gibt es verschiedene Arzneipflanzenmonographien, die auf europäischer Ebene, seitens der Weltgesundheitsorganisation WHO sowie von der am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ansässigen Sachverständigenkommission, der sogenannten Kommission E, erarbeitet wurden. Letztere hat in einem Zeitraum von mehr als 20 Jahren über 300 Monographien erarbeitet. Für viele Arzneipflanzen sind Wirksamkeit und Unbedenklichkeit belegt und positiv bewertet, die entsprechenden Monographien werden als "Positivmonographien" bezeichnet; für andere konnten Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nicht hinreichend dargestellt werden.

Wurden Arzneipflanzen früher an ihren natürlichen Standorten gesammelt und zu Tees oder Auszügen verarbeitet, bevorzugt man heute den gezielten Anbau. Das gewonnene Pflanzenmaterial wird getrocknet und geschnitten und/oder die Inhaltsstoffe werden extrahiert. Dieses Inhaltsstoffgemisch stellt in seiner Gesamtheit den Wirkstoff der Phytopharmaka dar, da sich häufig die für das Inhaltsstoffgemisch ermittelte Wirkung nicht auf einen Bestandteil zurückführen lässt oder sich mehrere Bestandteile in ihrer Wirkung ergänzen. Die Wirkstoffe werden unter Zugabe von Hilfsstoffen zu Tabletten, Dragees, Kapseln, Tropfen oder Säften verarbeitet. Ihre Konzentration im Phytopharmakon richtet sich nach den Anforderungen der Arzneipflanzenmonographien. Eine Übersicht über die Herstellung von Phytopharmaka gibt Abbildung 1.