PflanzenFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Energieholz

  • Einleitung

    Bereits im Mittelalter versorgten sich die Menschen über die Niederwaldwirtschaft mit Brennholz. Die Stämme von Erle, Eiche, Linde oder Hainbuche wurden alle 10 bis 30 Jahre zur Holzgewinnung abgeschlagen, um anschließend wieder nachzuwachsen. Seit 1976 greift man diesen Ansatz in Deutschland wieder auf. Mit Pappeln und Weiden haben sich heute nicht nur die Baumarten geändert, auch die Ernteabstände sind kürzer geworden: Die Zeiträume zwischen zwei Ernten, die sog. Umtriebszeiten, liegen bei mindestens 3 und höchstens 20 Jahren.

    Generell zeichnen sich schnellwachsende Baumarten dadurch aus, dass sie rasch viel Biomasse aufbauen. Dazu gehören neben Pappeln und Weiden ferner auch Birken, Erlen und Robinien. Neben dem Begriff Kurzumtriebsplantage (kurz KUP) werden synonym auch die Begriffe Feldholz/-gehölze, Energieholz/-gehölze, Plantagenholz/-gehölze und Short Rotation Coppice (SRC) verwendet.  

    Ernte einer Kurzumtriebsplantage (© FNR/Michael Weitz)

  • Landwirtschaftliche und rechtliche Einordnung

    Im landwirtschaftlichen Sinne handelt es sich um Dauerkulturen, die nach bisherigen Erfahrungen mindestens 20 bis 30 Jahre genutzt werden können. Die Bewirtschaftung erfolgt im Kurzumtrieb, d. h. in kurzen Ernteintervallen / Umtriebszeiten von oft nur 3 bis 10 Jahren und maximal bis zu 20 Jahren. Die Umtriebsdauer wird bestimmt durch den Verwendungszweck des Ernteguts sowie die geplante Mechanisierung von Anbau und Ernte. Nach der Ernte treiben die Bäume mit mehreren Trieben wieder aus dem verbleibenden Stock aus. Je nach Produktionsziel und Umtriebsdauer kann auch eine Neupflanzung erfolgen, zum Beispiel um stabilere Pflanzen oder Fortschritte der Pflanzenzüchtung nutzen zu können.

    In der Landwirtschaft werden schnellwachsende Baumarten entweder flächig als sogenannte Kurzumtriebsplantage (KUP) oder in Reihenform als Agroforst- bzw. Alley-Cropping-System angebaut, wobei zwischen den Reihen dann eine andere landwirtschaftliche Nutzung (Ackerbau, Weidenutzung) stattfindet. Werden schnellwachsende Baumarten wie Pappeln und Weiden mit einer Umtriebszeit von maximal 20 Jahren angebaut, sind diese Flächen kein Wald im Sinne des Bundeswald-Gesetzes:
    (Auszug Bundeswaldgesetz , § 2 (2))

    „Kein Wald im Sinne dieses Gesetzes sind:

    1. Grundflächen auf denen Baumarten mit dem Ziel baldiger Holzentnahme angepflanzt werden und deren Bestände eine Umtriebszeit von nicht länger als 20 Jahren haben (Kurzumtriebsplantagen)
    2. Flächen mit Baumbestand, die gleichzeitig dem Anbau landwirtschaftlicher Produkte dienen (agroforstliche Nutzung)
    3. mit Forstpflanzen bestockte Flächen, die [im InVeKoS-Referenzflächensystem] als landwirtschaftliche Flächen erfasst sind, solange deren landwirtschaftliche Nutzung andauert.“

    Mit der Novelle des Bundeswaldgesetzes vom 1. August 2010 wurde damit Rechtssicherheit für landwirtschaftliche Kurzumtriebsplantagen und Agroforstsysteme geschaffen.

    Für KUP-Flächen können Zahlungsansprüche aktiviert werden. Voraussetzung für die Direktzahlungen ist eine Anpflanzung von Baumarten, die in Anlage 1 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung genannt sind. Danach sind bei Weiden, Pappeln, Robinien, Birken und Erlen alle Arten zulässig, bei Eschen die Gemeine Esche sowie bei Eichen die Stieleiche, Traubeneiche und Roteiche. Weiterhin beträgt die maximale Umtriebszeit 20 Jahre, wobei im Sammelantrag zusätzlich das Jahr der Anlage und das Jahr der letzten Ernte der KUP-Fläche anzugeben ist. Erfolgt die Ernte nicht spätestens im 20. Jahr nach der Pflanzung, wird die Fläche Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes. Eine Rückumwandlung in Acker- oder Grünland wäre später nicht mehr zulässig. Ausnahme: In Agroforstsystemen kann Wertholz in langen Umtriebszeiten (bis zu 70 Jahre dauert die Entwicklung eines Wertholzbaumes) ohne Verlust der Prämienfähigkeit erzeugt werden, wenn maximal 100 Bäume pro Hektar gleichmäßig auf der Fläche verteilt sind. Es muss dann aber zusätzlich noch eine landwirtschaftliche Nutzung der Fläche, zum Beispiel Beweidung, erfolgen.

    Mit der 2015 in Kraft getretenen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU hielt die Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening Einzug in die Landwirtschaft. Landwirte müssen ökologische Vorrangflächen in Höhe von mind. 5 Prozent ihrer Ackerfläche bereitstellen. Für die Anlage dieser Flächen, die einen Beitrag für mehr Artenvielfalt und Umweltschutz leisten sollen, gibt es elf verschiedene Kategorien. Eine davon ist die Kategorie „Flächen mit Niederwald im Kurzumtrieb“. Diese Flächen werden aktuell mit dem Gewichtungsfaktor 0,5 angerechnet, d.h. ein Hektar Niederwald mit Kurzumtrieb wird als 0,5 ha ökologische Vorrangfläche gewertet. Für die Anrechnung von KUP-Flächen als ökologische Vorrangflächen sind die zulässigen Arten weiter eingeschränkt, siehe hier (siehe Anlage 1). Außerdem dürfen auf diesen Flächen keine Pflanzenschutz- und mineralischen Düngemittel ausgebracht werden.

    Mit Agroforstflächen können Landwirtschaftsbetriebe in Deutschland momentan in keinem Bundesland ökologische Vorrangflächen ausweisen.

  • Anbau

    Grundvoraussetzung für die Anlage einer KUP ist eine ausreichende Wasserversorgung der Fläche, die mindestens bei etwa 500 mm Jahresniederschlag liegen sollte. Die durchwurzelbare Bodentiefe sollte ca. 60 cm nicht unterschreiten. Empfohlen werden Bodenwertzahlen von mind. 30 Bodenpunkten, es gibt mitunter aber auch auf geringerwertigen Böden positive Anbauerfahrungen.

    Das  Produktionsziel  entscheidet  über  die  Wahl  von  Pflanzverband,  Umtriebszeit  und  Ernteverfahren und sollte vor der ersten Flächenanlage klar definiert sein. Die Erzeugung von  Energiehackschnitzeln  in  2  bis  4-jährigen  Zyklen  setzt  eine  feldmäßige  Behandlung  mit  mähender  Erntetechnik  und  entsprechend  hohen  Stockzahlen  voraus.  Nach den vorliegenden Ergebnissen können beim Anbau von Hybridpappeln und -weiden 10.000 bis 13.000 Pflanzen/ha empfohlen werden. Einjährige Steckhölzer mit einer Länge von ca. 20 cm werden mit mehrreihigen Pflanzmaschinen gepflanzt.
    Beim Produktionsziel Stammholz und  Nutzung der maximal möglichen Produktionszeit von 20 Jahren erfolgt hingegen eine Verlagerung des Zuwachses auf wenige, stark dimensionierte  Stämme.  In  solchen  Beständen  kommt forstliche Erntetechnik zum Einsatz. Die Ausgangspflanzenzahlen  können  auf  unter 1.000 Pflanzen/ha reduziert werden. Setzstangen, die 2 - 4 Meter lang und 2 - 4 Jahre alt sind, werden maschinell oder von Hand gepflanzt.

    Über Erfahrungen aus der Praxis zu Anbau und Verwertung von Kurzumtriebsplantagen berichtet die FNR in dem Artikel "Der vorsichtige Pionier - Ein Lohnunternehmer und Landwirt setzt auf Kurzumtriebsplantagen", den Sie hier downloaden können.

    In einem Agroforstsystem können seltene und wertvolle Lichtbaumarten zur Produktion von (Edel-)Wertholz herangezogen werden, die im Wald normalerweise unterdrückt werden. Sie benötigen zwar bessere Ackerbaustandorte und deutlich mehr Zeit. Andererseits ist die Wertschöpfung hier auch deutlich höher als bei Energieholz. Hinzu kommen Nebennutzungsaspekte, wie zum Beispiel bei Walnuss- oder Kirschbäumen die Nuss- und Obsternte.  Zu den geeigneten Arten zählen Ahorn, Esche, Erle, Wildkirsche, Walnuss, Schwarznuss, Hybrid-Nussarten, Speierling, Elsbeere, Robinie, Linde und Ulme. Werden mehr als 100 Bäume pro Hektar angebaut, verliert die Fläche ihren Beihilfestatus und ist nicht mehr prämienfähig.

    Pappeln. FNR/Z. Hajkova

  • Klon- und Sortenempfehlung für Pappel- und Weiden

    Mit der Zulassung der Balsampappelhybriden Matrix 11, Matrix 24 und Matrix 49 nach dem Forstvermehrungsgutgesetz konnte die Sortenbasis für den Kurzumtrieb um drei leistungsstarke Klone erweitert werden. Bei den Weiden sind insbesondere die Sorten Inger und Tordis überdurchschnittlich wuchsfreudig. Generell empfiehlt es sich für Neueinsteiger, mehrere Sorten zu testen, da diese je nach Standort sehr unterschiedliche Erträge bringen.

     
    PappelsortenWeidesorten
    Hybride 275 (Syn. NE 42)         Björn                            
    Max (Mehrklonsorte)         Tora
    Matrix 11         Zieverich
    Matrix 21         Tordis
    Matrix 24         Inger
    Matrix 49         Sven
    Trichobel 
    Muhle Larsen 
    Bakan 
    Skado 
    Koreana 6/69 
    Fritzi Pauley 

    Liste der in Deutschland zugelassenen Klone, Klonmischungen und Familieneltern der Pappel

    Übersicht der bestehenden Mutterquartiere geprüfter Pappelklone in den Bundesländern

  • KUP-Förderung

    Im GAK-Rahmenplan 2015 - 2018 wurde im Förderbereich „Einzelbetriebliche Förderung, Maßnahme Diversifizierung“ die Förderung von Kurzumtriebsplantagen aufgenommen. Einige Bundesländer haben diese Fördermöglichkeit übernommen, dazu gehören

     (Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)

  • Ertragsschätzer KUP mit Pappel bzw. Weide

    Die TU Dresden hat in zwei vom BMEL geförderten Projekten Ertragsschätzer für Kurzumtriebsplantagen (KUP) mit Pappeln und Weiden entwickelt (FKZ 22021408 und 22007212).

  • FNR-Broschüre „Energieholz in der Landwirtschaft“

    Die Broschüre steht hier zur Verfügung.

  • Links